Neue GEZ-Belastungen für Unternehmen
Ab 01. Januar 2007 entfällt die bisherige Gebührenbefreiung für Internet-PCs – auf Kleinunternehmen und Freiberufler kommt eine neue Kostenwelle zu. Glücklicherweise haben die ersten Proteste der Wirtschaft ausgereicht, hier noch eine vertretbare Lösung zu erreichen.
Prinzipiell galt die Regel schon lange: PCs, die an das Internet angeschlossen sind, sind gebührenpflichtige Empfangsgeräte. Über den Sinn kann man streiten dabei (wie über den Sinn von Rundfunkgebühren überhaupt), da die wenigstens wohl über Internet jemals Radio hören und Fernsehen schaun werden. Technisch möglich ist dies ohnehin bisher nur in den Ballungsgebieten – ohne DSL mit hoher Übertragungsrate ist dies weder ein Vergnügen noch irgendwie sinnvoll möglich.
Doch der Hintergrund ist natürlich klar : in einigen Jahren werden 16MBit-DSL-Leitung Standard sein, die Verschmelzung von PC-TFT-Monitoren und TV-ready-Plasmabildschirmen ist heute schon greifbar und spätestens mit dem neuen Windows Vista werden sich zahlreiche Multimedia-Komponenten im Betriebssystem fest verankert finden. Unter dieser Entwicklung würden in einigen Jahren Fernseher im klassischen Sinne aufhören zu existieren, Radios etwas aus den Geschichtsbüchern im Dampfmaschinenzeitalter sein und die GEZ hätte das Nachsehen. Das man diese Entwicklung nicht will, ist verständlich und von daher sind die aktuellen kleinen Schritte zur Sicherung der zukünftigen Einnahmen leicht nachvollziehbar.
Derzeit treffen die Regelung jedoch gerade den Unternehmenssektor hart, der ohnehin schon heftig unter Bürokratie und Abgaben zu leiden hat: Kleinunternehmen und Freiberufler.
Wenn ab Januar 2007 Gebühren für Internet-PCs anfallen, wird dies größere Unternehmen kaum belasten: die Gebühr in Höhe der Gebühren für die Anmeldung eines Radioempfängers fällt nur einmal pro Standort an – unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Dies ist für Großunternehmen mit mehreren Hundert PCs erfreulich, für die Kleinunternehmer mit dem PC im Büro in einem Haus und dem PC im Ladengeschäft gleich nebenan an der Ecke extrem unerfreulich. Hier schlagen die Kosten dann doppelt zu. Gleiches gilt, wenn der Freiberufler sich plötzlich über die magische Linie bewegt, die zwischen Arbeitszimmer in Privatwohnung und Büroraum liegt. Die GEZ verweist natürlich darauf, dass hier nur selten Kosten anfallen, weil die meisten Freiberufler natürlich auch ein Fahrzeug mit angemeldetem, betrieblich genutztem Radio haben. Wie seltsam dieses Konstrukt mit dem Arbeitszimmer-PC jedoch anmutet, wird klar, wenn man nachlesen kann, dass es für Lehrer und andere Beamte keine Gültigkeit hat …
Derzeit kommen somit auf nahezu alle kleinen Unternehmen weitere Kosten von 66,24 Euro pro Jahr zu, weil sie einen PC mit Internetzugang betreiben, um ihre Steueranmeldung elektronisch zu übermitteln, für ihre Kunden per eMail erreichbar sein wollen und bei dem durchschnittlichen 12-Stunden-Arbeitstag auch abends zuhause nicht zum Fernsehen schaun kommen. Wozu man da neben den privaten Ausgaben für GEZ-Gebühren noch einmal für den betrieblichen PC zahlen muss, bleibt inhaltlich sicher ein Geheimnis. Da kann auch nicht viel trösten, dass diese Kosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sind.
Aktuelle FAQ der GEZ
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